Komisch Zeug von Ab-in-den-Urlaub – Fortsetzung

Wie schon geschildert, hatte mir ab-in-den-urlaub.de einen 60 EUR-Urlaubsgeld-Gutschein für die Beantwortung von 3 Fragen angeboten. Gestern kam dann – wen wunderts – die Mail mit der ernüchternden Wahrheit – natürlich erst hinterher:

* Bedingungen zum 60€ Urlaubsgeld-Gutschein:

  • einlösbar bei Ihrer nächsten Buchung auf ab-in-den-urlaub.de mit einem Mindestbuchungswert von 600 €
  • ausgenommen sind Buchungen von reinen Linienflügen, sofern diese nicht mit einer weiteren Reiseleistun g (z. Bsp. einem Hotelaufenthalt oder einer Mietwagenbuchung) kombiniert werden, Kombinationen von Linienflügen sind ebenfalls ausgenommen
  • gültig bis 30.04.2014
  • die Einlösung des Urlaubsgeld-Gutscheines muss sofort bei Buchung telefonisch oder online im Anmerkungsfeld unter „Ihr Einlösecode“ angegeben werden keine Reduzierung des Gesamtreisepreises, die Auszahlung erfolgt ab dem Abreisetag der nächsten angetretenen Reise als Rückvergütung
  • keine Barauszahlung ohne Reisebuchung
  • keine Anrechnung des Betrages auf Stornokosten, im Falle einer Stornierung bleibt der Betrag für die nächste Reisebuchung weiterhin gültig
  • pro Reisebuchung wird nur ein Betrag angerechnet, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen
  • der Betrag ist nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen, Zuschüssen oder Rabattaktionen
  • Weiterverkauf, gewerbliche Nutzung und Vervielfältigung nicht gestattet

Wohlgemerkt: Diese Bedingungen gabs erst NACH der Teilnahme an der Umfrage per Mail. Vor und während der Umfrage war nur von 60 EUR Urlaubsgeldgutschein die Rede. Besonders dreist ist der Zusatz, dass der Betrag nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar sei. Da ich bei der Buchung ja sowieso schon einen 50 EUR- Geld-Zurück-Gutschein für die nächste Buchung bekomme, ist der 60 EUR- Gutschein somit nur noch 10 EUR wert.

Interessant in diesem Zusammenhang: In der Aufforderung zur Teilnahme an der Umfrage war von 60 EUR die Rede – auf der Umfrageseite gabs dann plötzlich nur noch „10 EUR als kleines Dankeschön“ – was genau dem tatsächlichen Wert entspricht, den der Gutschein letztendlich noch hat, da er ja nur bei einer neuen Buchung eingelöst werden kann, für die es ja vorher sowieso schon einen 50 EUR – Gutschein gegeben hatte, mit dem der 60 EUR- Gutschein aber nicht kombinierbar ist.

(leider wahrscheinlich) to be continued…