Wenn man bei Burger King® einen X-TRA LONG CHILI CHEESE bestellt, kann es schon mal vorkommen, dass man stattdessen einen LONG CHICKEN® bekommt. Kann ja mal vorkommen, klingt ja vielleicht so ähnlich.
Wenn dieser LONG CHICKEN® dann in Wirklichkeit allerdings derart schäbig aussieht, dass eine Ähnlichkeit mit der Abbildung auf der Werbetafel praktisch gar nicht mehr zu erkennen ist, dann ist man schon versucht, mal wieder den §5 UWG rauszukramen, wo das mit der irreführenden Werbung geregelt ist…